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AGB
1. Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten
für The Translation Bureaus gesamten Geschäftsverkehr
mit seinen Auftraggebern. Diese werden vom Auftraggeber
mit der Auftragserteilung anerkannt und gelten für
die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Sie
gelten auch für künftige Geschäfte. Da
Übersetzungsarbeiten eine besondere Art von Dienstleistungen
darstellen, werden sie nur zu den nachstehenden Bedingungen
ausgeführt. Anderslautende Geschäftsbedingungen
werden von The Translation Bureau nicht anerkannt. Vereinbarungen,
die von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen
oder diese ergänzen, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit
der Schriftform.
2. Umfang des Übersetzungsauftrags
a) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig
ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich
vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
b) Stilfragen sind nicht Gegenstand der Übersetzung.
3. Auftragserteilung
Der Auftraggeber erteilt The Translation Bureau die Übersetzungsaufträge
unter Angabe der Zielsprache, des Ziellandes, des Fachgebietes
des Textes sowie besonderer Terminologiewünsche.
Zusätzlich ist der Verwendungszweck der Übersetzung
mitzuteilen. Dies ist dann wichtig, wenn der übersetzte
Text veröffentlicht bzw. zu Werbezwecken in einem
bestimmten Zielland verwendet wird, da dies eine besondere
Bearbeitung erfordert, die unter Umständen auch
ein höhere Vergütung der Übersetzungsarbeit
begründet. Wir haften nicht für Verzögerungen
oder Ausführungsmängel, die durch eine unrichtige
oder unvollständige Übertragung des Ausgangstextes
oder durch missverständliche oder falsche Formulierungen
im Ausgangstext entstehen.
4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht
des Auftraggebers
a) Der Auftraggeber hat The Translation Bureau rechtzeitig
über besondere Ausführungsformen der Übersetzung
zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern,
Druckreife, äußere Form der Übersetzung
etc.).
b) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung
der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber
unaufgefordert und rechtzeitig The Translation Bureau zur Verfügung
zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen,
Zeichnungen, Tabellen etc.).
c) Zur entsprechenden Übersetzung der Abkürzungen
sind wir nur verpflichtet, wenn der Auftraggeber die
vollständige Bedeutung der Abkürzungen mitliefert,
es sei denn, es handelt sich um allgemein bekannte Abkürzungen.
d) Wenn bei Wörtern mit mehreren Bedeutungen die
Bedeutung sich nur aus dem Kontext oder einer Zeichnung
ergibt, kann The Translation Bureau keine fehlerhafte Übersetzung
angelastet werden, wenn der betreffende Kontext oder
die entsprechende Zeichnung nicht mitgeliefert wird.
e) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten
ergeben, gehen nicht zu Lasten des The Translation Bureau.
5. Ermittlung der Wortzahl
Sofern keine andere Ermittlungsmethode schriftlich vereinbart
wurde, wird die Wortzahl in der Quellsprache des zu
übersetzenden Textes ermittelt. Übersetzungshonorare
werden nach Anzahl der Wörter in dem zu übersetzenden
Text errechnet. Der Auftraggeber erhält zusammen
mit der Rechnung einen Ausdruck, der über die ermittelten
Wörter detailliert Aufschluss gibt.
6. Ausführungen durch Dritte
The Translation Bureau darf zur Ausführung aller
Geschäfte, sofern es für zweckmäßig
erachtet wird, sich Dritter bedienen. Dabei haftet The
Translation Bureau nur für eine sorgfältige
Auswahl. Kontakt zwischen dem Auftraggeber und einem
von The Translation Bureau eingesetzten Dritten ist
nur mit Einwilligung des The Translation Bureaus erlaubt.
Grundsätzlich besteht die Geschäftsverbindung
nur zwischen dem Auftraggebern und The Translation Bureau.
7. Lieferfristen
Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen
dem Auftraggeber angegeben. Sie können immer nur
voraussichtliche Termine sein. The Translation Bureau
kann von dem in der Auftragsbestätigung angegebenen
Liefertermin abweichen, wenn der zu übersetzende
Text besondere Schwierigkeiten aufweist oder sonstige
Gründe dazu Anlass geben.
8. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Rechnungslegung erfolgt per Email. Die gestellten
Rechnungen sind nach Erhalt innerhalb von 10 Tagen in
EURO zahlbar. Skonto wird nicht gewährt. Bei Zahlungsverzug
werden Mahnkosten sowie Verzugszinsen in banküblicher
Höhe zzgl. der gesetzlichen MwSt. berechnet.
Übersteigt die Übersetzung an Umfang oder
Schwierigkeitsgrad den Vereinbarungen, die in der Auftragserteilung
getroffen wurden oder werden Abgabetermine früher
angesetzt als vereinbart, ist The Translation Bureau
berechtigt, das Honorar entsprechend der Zusatzarbeit
höher anzusetzen
9. Eigentumsvorbehalt
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des The
Translation Bureaus. Bis dahin hat der Auftraggeber
kein Nutzungsrecht. Der Auftraggeber tritt mit der Bestellung
alle sich aus der Weiterveräußerung der Übersetzungen
ergebenden Forderungen an The Translation Bureau ab.
10. Störung, höhere Gewalt,
Schließung und Einschränkung des Betriebs,
Netzwerk- und Serverfehler, Viren
The Translation Bureau haftet nicht für Schäden,
die durch Störung seines Betriebs, insbesondere
durch höhere Gewalt, z.B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen,
Netzwerk- und Serverfehler, etwaige andere Leitungs-
und Übertragungsstörungen und sonstige von
The Translation Bureau nicht zu vertretende Hindernisse
entstanden sind. In solchen Ausnahmefällen ist
The Translation Bureau berechtigt, ganz oder teilweise
vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn
The Translation Bureau aus wichtigem Grunde seinen Betrieb
für eine bestimmte Zeit ganz oder teilweise einstellen
oder einschränken muss. The Translation Bureau
haftet ebenfalls nicht für Schäden, die durch
Viren entstehen. The Translation Bureaus EDV (Computer,
Programme, Dateien, usw.) werden regelmäßig
auf Viren überprüft. Bei Lieferungen von Dateien
per E-mail, DFÜ (Modem) oder jegliche andere Fernübertragung
ist der Auftraggeber für eine endgültige Überprüfung
der übertragenen Dateien und Texte zuständig.
Diesbezügliche Schadensersatzansprüche können
nicht anerkannt werden.
11. Lieferverzug, Unmöglichkeit,
Rücktritt vom Werkvertrag und Mängel
Auf Übersetzungsaufträge findet § 631
BGB Anwendung. The Translation Bureau ist u. a. berechtigt
einen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Werkvertrag
außerordentlich und fristlos zu kündigen,
wenn wichtige Mitwirkungshandlungen gemäß
§ 642 BGB seitens des Auftraggebers unterlassen
werden und ein Festhalten am Vertrag wegen dieser unterlassenen
Mitwirkungshandlungen für The Translation Bureau
als Auftragnehmer unzumutbar geworden sind. Des weiteren
behalten wir The Translation Bureau das Recht zur außerordentlichen
und fristlosen Kündigung eines mit einem Auftraggeber
geschlossenen Werkvertrages vor, wenn der Auftraggeber
den normalen Geschäftsablauf behindert und sich
der für einen normalen Geschäftsablauf vereinbarte
Preis als nicht mehr tragbar erweist.
Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Auftraggeber in den
Fällen des von The Translation Bureau zu vertretenden Leistungsverzugs
und Unmöglichkeit nur berechtigt, wenn die Lieferfrist
von The Translation Bureau unangemessen lange überschritten worden
ist und er The Translation Bureau in elektronischer oder in schriftlicher
Form eine Nachfrist gesetzt hat.
Gibt der Auftraggeber in The Translation Bureaus Auftragsformular
den Verwendungszweck der Übersetzung nicht an,
vor allem wenn die Übersetzung zu veröffentlichen
ist oder für Werbezwecke verwendet wird, so kann
er nicht Ersatz des Schadens verlangen, der dadurch
entsteht, dass der Text sich für den Verwendungszweck
als ungeeignet erweist bzw. dass aufgrund einer mangelhaften
Adaption die Veröffentlichung oder Werbung wiederholt
werden muss oder zu einer Rufschädigung oder einem
Imageverlust des Unternehmens führt.
Gibt der Auftraggeber nicht an, dass die Übersetzung
zum Druck vorgesehen ist, The Translation Bureau vor
Drucklegung keinen Korrekturabzug zukommen lässt
und ohne The Translation Bureaus Freigabe druckt, so
gehen jegliche Mängel voll zu seinen Lasten.
12. Haftung und Reklamationen
Die fertige Übersetzung wird von The Translation
Bureau auf Vollständigkeit und Datenformat sowie
auf den ersten Blick erkennbare sonstige Mängel
hin überprüft und an den Auftraggeber weitergeleitet,
falls sich keine Beanstandungen ergeben. Erhebt der
Auftraggeber innerhalb von 5 Tagen - wobei die Frist
mit Ablauf des Tages beginnt, an dem die Übersetzung
an den Auftraggebern nachweisbar (Absendeprotokoll o.ä.;
Zeitangabe wiederum bezogen auf die MEZ) abgeschickt
wurde - keine Einwendungen, so gilt die Übersetzung
als genehmigt. Der Auftraggeber verzichtet in diesem
Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen
eventueller Mängel der Übertragung zustehen
könnten.
The Translation Bureau verpflichtet sich, die Übersetzung
so ausführen zu lassen, dass sie keine Mängel
aufweist; unerhebliche Mängel bleiben außer
Betracht. The Translation Bureau verpflichtet sich
weiter, dafür zu sorgen, dass die Übersetzung
ohne Kürzungen, Zusätze oder sonstige Veränderungen
vorgenommen wird. Rügt der Auftraggeber innerhalb der
5-Tagesfrist einen objektiv vorhandenen, nicht nur unerheblichen
Mangel, so ist dieser Mangel so genau wie möglich
zu beschreiben und bei The Translation Bureau schriftlich einzureichen.
Der Auftraggeber hat gleichzeitig mitzuteilen, innerhalb welcher
Frist der Mangel beseitigt werden soll. The Translation Bureau wird daraufhin die Mängelbeseitigung innerhalb
der genannten Frist, sofern diese angemessen ist, im
übrigen innerhalb angemessener Frist veranlassen.
13. Geheimnisschutz
Angesichts der elektronischen Übermittlung von
Texten und Daten sowie etwaiger anderer Kommunikation
in elektronischer Form zwischen dem Auftraggebern, The
Translation Bureau und möglichen Erfüllungsgehilfen
können wir einen absoluten Schutz von Betriebs-
und Informationsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen
Daten und Informationen nicht gewährleisten, da
es nicht auszuschließen ist, dass unbefugte Dritte
auf elektronischem Wege auf die übermittelten Texte
Zugriff nehmen.
14. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsverbindungen
zwischen The Translation Bureau und dem Auftraggeber
unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht
unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts. Soweit
zulässig, gilt für alle Streitigkeiten als
ausschließlicher Gerichtsstand für beide
Teile Rheda-Wiedenbrück, Deutschland.
15. Wirksamkeit
Infolge einer anfänglichen oder später eintretenden
Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der
übrigen nicht berührt. Es gilt dann eine dem
rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck an nächsten
kommende gültige Bestimmung als vereinbart.
Stand 01.04.2002

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