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AGB

1. Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für The Translation Bureaus gesamten Geschäftsverkehr mit seinen Auftraggebern. Diese werden vom Auftraggeber mit der Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Sie gelten auch für künftige Geschäfte. Da Übersetzungsarbeiten eine besondere Art von Dienstleistungen darstellen, werden sie nur zu den nachstehenden Bedingungen ausgeführt. Anderslautende Geschäftsbedingungen werden von The Translation Bureau nicht anerkannt. Vereinbarungen, die von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen oder diese ergänzen, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Umfang des Übersetzungsauftrags
a) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
b) Stilfragen sind nicht Gegenstand der Übersetzung.

3. Auftragserteilung
Der Auftraggeber erteilt The Translation Bureau die Übersetzungsaufträge unter Angabe der Zielsprache, des Ziellandes, des Fachgebietes des Textes sowie besonderer Terminologiewünsche. Zusätzlich ist der Verwendungszweck der Übersetzung mitzuteilen. Dies ist dann wichtig, wenn der übersetzte Text veröffentlicht bzw. zu Werbezwecken in einem bestimmten Zielland verwendet wird, da dies eine besondere Bearbeitung erfordert, die unter Umständen auch ein höhere Vergütung der Übersetzungsarbeit begründet. Wir haften nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unrichtige oder unvollständige Übertragung des Ausgangstextes oder durch missverständliche oder falsche Formulierungen im Ausgangstext entstehen.

4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
a) Der Auftraggeber hat The Translation Bureau rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.).
b) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig The Translation Bureau zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen etc.).
c) Zur entsprechenden Übersetzung der Abkürzungen sind wir nur verpflichtet, wenn der Auftraggeber die vollständige Bedeutung der Abkürzungen mitliefert, es sei denn, es handelt sich um allgemein bekannte Abkürzungen.
d) Wenn bei Wörtern mit mehreren Bedeutungen die Bedeutung sich nur aus dem Kontext oder einer Zeichnung ergibt, kann The Translation Bureau keine fehlerhafte Übersetzung angelastet werden, wenn der betreffende Kontext oder die entsprechende Zeichnung nicht mitgeliefert wird.
e) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des The Translation Bureau.

5. Ermittlung der Wortzahl

Sofern keine andere Ermittlungsmethode schriftlich vereinbart wurde, wird die Wortzahl in der Quellsprache des zu übersetzenden Textes ermittelt. Übersetzungshonorare werden nach Anzahl der Wörter in dem zu übersetzenden Text errechnet. Der Auftraggeber erhält zusammen mit der Rechnung einen Ausdruck, der über die ermittelten Wörter detailliert Aufschluss gibt.

6. Ausführungen durch Dritte
The Translation Bureau darf zur Ausführung aller Geschäfte, sofern es für zweckmäßig erachtet wird, sich Dritter bedienen. Dabei haftet The Translation Bureau nur für eine sorgfältige Auswahl. Kontakt zwischen dem Auftraggeber und einem von The Translation Bureau eingesetzten Dritten ist nur mit Einwilligung des The Translation Bureaus erlaubt. Grundsätzlich besteht die Geschäftsverbindung nur zwischen dem Auftraggebern und The Translation Bureau.

7. Lieferfristen
Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen dem Auftraggeber angegeben. Sie können immer nur voraussichtliche Termine sein. The Translation Bureau kann von dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Liefertermin abweichen, wenn der zu übersetzende Text besondere Schwierigkeiten aufweist oder sonstige Gründe dazu Anlass geben.

8. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Rechnungslegung erfolgt per Email. Die gestellten Rechnungen sind nach Erhalt innerhalb von 10 Tagen in EURO zahlbar. Skonto wird nicht gewährt. Bei Zahlungsverzug werden Mahnkosten sowie Verzugszinsen in banküblicher Höhe zzgl. der gesetzlichen MwSt. berechnet.

Übersteigt die Übersetzung an Umfang oder Schwierigkeitsgrad den Vereinbarungen, die in der Auftragserteilung getroffen wurden oder werden Abgabetermine früher angesetzt als vereinbart, ist The Translation Bureau berechtigt, das Honorar entsprechend der Zusatzarbeit höher anzusetzen

9. Eigentumsvorbehalt
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des The Translation Bureaus. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. Der Auftraggeber tritt mit der Bestellung alle sich aus der Weiterveräußerung der Übersetzungen ergebenden Forderungen an The Translation Bureau ab.

10. Störung, höhere Gewalt, Schließung und Einschränkung des Betriebs, Netzwerk- und Serverfehler, Viren
The Translation Bureau haftet nicht für Schäden, die durch Störung seines Betriebs, insbesondere durch höhere Gewalt, z.B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, etwaige andere Leitungs- und Übertragungsstörungen und sonstige von The Translation Bureau nicht zu vertretende Hindernisse entstanden sind. In solchen Ausnahmefällen ist The Translation Bureau berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn The Translation Bureau aus wichtigem Grunde seinen Betrieb für eine bestimmte Zeit ganz oder teilweise einstellen oder einschränken muss. The Translation Bureau haftet ebenfalls nicht für Schäden, die durch Viren entstehen. The Translation Bureaus EDV (Computer, Programme, Dateien, usw.) werden regelmäßig auf Viren überprüft. Bei Lieferungen von Dateien per E-mail, DFÜ (Modem) oder jegliche andere Fernübertragung ist der Auftraggeber für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Dateien und Texte zuständig. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche können nicht anerkannt werden.

11. Lieferverzug, Unmöglichkeit, Rücktritt vom Werkvertrag und Mängel
Auf Übersetzungsaufträge findet § 631 BGB Anwendung. The Translation Bureau ist u. a. berechtigt einen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Werkvertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen, wenn wichtige Mitwirkungshandlungen gemäß § 642 BGB seitens des Auftraggebers unterlassen werden und ein Festhalten am Vertrag wegen dieser unterlassenen Mitwirkungshandlungen für The Translation Bureau als Auftragnehmer unzumutbar geworden sind. Des weiteren behalten wir The Translation Bureau das Recht zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung eines mit einem Auftraggeber geschlossenen Werkvertrages vor, wenn der Auftraggeber den normalen Geschäftsablauf behindert und sich der für einen normalen Geschäftsablauf vereinbarte Preis als nicht mehr tragbar erweist.

Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Auftraggeber in den Fällen des von The Translation Bureau zu vertretenden Leistungsverzugs und Unmöglichkeit nur berechtigt, wenn die Lieferfrist von The Translation Bureau unangemessen lange überschritten worden ist und er The Translation Bureau in elektronischer oder in schriftlicher Form eine Nachfrist gesetzt hat.

Gibt der Auftraggeber in The Translation Bureaus Auftragsformular den Verwendungszweck der Übersetzung nicht an, vor allem wenn die Übersetzung zu veröffentlichen ist oder für Werbezwecke verwendet wird, so kann er nicht Ersatz des Schadens verlangen, der dadurch entsteht, dass der Text sich für den Verwendungszweck als ungeeignet erweist bzw. dass aufgrund einer mangelhaften Adaption die Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muss oder zu einer Rufschädigung oder einem Imageverlust des Unternehmens führt.

Gibt der Auftraggeber nicht an, dass die Übersetzung zum Druck vorgesehen ist, The Translation Bureau vor Drucklegung keinen Korrekturabzug zukommen lässt und ohne The Translation Bureaus Freigabe druckt, so gehen jegliche Mängel voll zu seinen Lasten.

12. Haftung und Reklamationen
Die fertige Übersetzung wird von The Translation Bureau auf Vollständigkeit und Datenformat sowie auf den ersten Blick erkennbare sonstige Mängel hin überprüft und an den Auftraggeber weitergeleitet, falls sich keine Beanstandungen ergeben. Erhebt der Auftraggeber innerhalb von 5 Tagen - wobei die Frist mit Ablauf des Tages beginnt, an dem die Übersetzung an den Auftraggebern nachweisbar (Absendeprotokoll o.ä.; Zeitangabe wiederum bezogen auf die MEZ) abgeschickt wurde - keine Einwendungen, so gilt die Übersetzung als genehmigt. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel der Übertragung zustehen könnten.

The Translation Bureau verpflichtet sich, die Übersetzung so ausführen zu lassen, dass sie keine Mängel aufweist; unerhebliche Mängel bleiben außer Betracht. The Translation Bureau verpflichtet sich weiter, dafür zu sorgen, dass die Übersetzung ohne Kürzungen, Zusätze oder sonstige Veränderungen vorgenommen wird. Rügt der Auftraggeber innerhalb der 5-Tagesfrist einen objektiv vorhandenen, nicht nur unerheblichen Mangel, so ist dieser Mangel so genau wie möglich zu beschreiben und bei The Translation Bureau schriftlich einzureichen. Der Auftraggeber hat gleichzeitig mitzuteilen, innerhalb welcher Frist der Mangel beseitigt werden soll. The Translation Bureau wird daraufhin die Mängelbeseitigung innerhalb der genannten Frist, sofern diese angemessen ist, im übrigen innerhalb angemessener Frist veranlassen.

13. Geheimnisschutz
Angesichts der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten sowie etwaiger anderer Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftraggebern, The Translation Bureau und möglichen Erfüllungsgehilfen können wir einen absoluten Schutz von Betriebs- und Informationsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Daten und Informationen nicht gewährleisten, da es nicht auszuschließen ist, dass unbefugte Dritte auf elektronischem Wege auf die übermittelten Texte Zugriff nehmen.

14. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsverbindungen zwischen The Translation Bureau und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts. Soweit zulässig, gilt für alle Streitigkeiten als ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile Rheda-Wiedenbrück, Deutschland.

15. Wirksamkeit
Infolge einer anfänglichen oder später eintretenden Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der übrigen nicht berührt. Es gilt dann eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck an nächsten kommende gültige Bestimmung als vereinbart.


Stand 01.04.2002

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